Ein Dampferzeuger ist ein mechanisches Gerät, das Wärmeenergie aus Brennstoff oder anderen Energiequellen nutzt, um Wasser zu heißem Wasser oder Dampf zu erhitzen. Der Umfang des Kessels ist in den einschlägigen Vorschriften festgelegt. Der Kesselwasserinhalt >30 l ist ein Druckbehälter und in meinem Land eine Sonderausrüstung. Aufgrund der internen Struktur der Gleichstromleitung des Dampferzeugers beträgt die Wasserkapazität des Dampferzeugers <30 l. Daher unterliegt er keiner einschlägigen technischen Aufsicht und ist keine Sonderausrüstung, wodurch Installations- und Nutzungskosten entfallen.
Typ 1: Gemäß den einschlägigen Vorschriften handelt es sich bei Kesseln um Geräte, die verschiedene Brennstoffe, Strom oder andere Energiequellen nutzen, um die enthaltene Flüssigkeit auf bestimmte Parameter zu erhitzen und Wärmeenergie nach außen abzugeben. Sein Anwendungsbereich ist definiert als ein Volumen von mehr als oder einem drucktragenden Dampfkessel von 30 l; Bei normalem Betrieb wird die Wassereinspritzung automatisch gestoppt, je nach dem vom Dampferzeugerkreislaufsystem vorgegebenen Grenzwert, der weniger als 30 Liter beträgt. Dampferzeuger sind keine in den einschlägigen Vorschriften genannten Kessel.
Zweiter Typ: Auch gemäß den einschlägigen Vorschriften weist der Dampferzeuger deutlich auf eine externe Wasserstandsanzeige hin, sodass als Messstandard der höchste durch die Wasserstandsanzeige sichtbare Wasserstand verwendet werden sollte, der größer als 30 Liter ist. Dampferzeuger sind Kessel, die in den einschlägigen Vorschriften festgelegt sind.
Der dritte Typ: Nach den einschlägigen Vorschriften handelt es sich bei Druckbehältern um geschlossene Geräte, die Gase oder Flüssigkeiten enthalten und einem bestimmten Druck standhalten. Sein Bereich wird angegeben, wenn der maximale Arbeitsdruck größer oder gleich 0.1 MPa (Überdruck) ist, und der Druck und das Volumen sind feste Behälter und mobile Behälter für Gase, verflüssigte Gase und Flüssigkeiten, deren maximale Betriebstemperatur höher oder gleich ist der Standardsiedepunkt mit einem Produkt größer oder gleich 2.5 MPaL; Dampferzeuger sind gesetzlich vorgeschriebene Druckbehälter.
Besondere Ausrüstungsvorschriften
Viele Leute denken, dass Dampferzeuger eine Spezialausrüstung sein könnten und Installation, Abnahme, jährliche Inspektion und andere Arbeiten erfordern, aber das ist nicht der Fall. Aus den einschlägigen Vorschriften geht eindeutig hervor, dass diese Vorschrift für folgende Geräte nicht geeignet ist:
(1) Stellen Sie einen Dampfkessel mit normalem Wasserstand und einer Wasserkapazität von weniger als 30 l her;
(2) Warmwasserkessel mit einem Nennwasserdruck am Auslass von weniger als 0.1 MPa oder einer Nennwärmeleistung von weniger als 0.1 MW;
(3) Wärmeaustauschgeräte zur Erfüllung des Kühlbedarfs von Geräten und Prozessprozessen.
Bei Dampferzeugern beträgt die allgemein angegebene Wassermenge weniger als 30 Liter, was für dieses Verfahren nicht geeignet ist. Daher handelt es sich nicht um eine Sonderausrüstung, sodass keine Meldung zur Installation, Abnahme oder jährlichen Inspektion erforderlich ist.
2024-01-16
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